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City of Berlin

01/19/2026 | Press release | Distributed by Public on 01/19/2026 07:40

Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mordes

Gegen einen mittlerweile 40 Jahre alten Mann syrischer Staatsangehörigkeit, der im Jahr 2011 als Vorsteher einer Gruppe der sogenannten Shabiha-Miliz Menschen in Syrien misshandelt, verschleppt sowie einen Menschen getötet haben soll, hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Anklage zum Kammergericht wegen gemeinschaftlich begangener Verbrechen gegen die Menschlichkeit in acht Fällen, davon in einem Fall wegen tateinheitlich begangenen Mordes aus niedrigen Beweggründen erhoben.

Der Mann soll nach den Ermittlungen in der Zeit von April bis November 2011 als Führer einer Gruppe der Shabiha-Milizen für gewaltsame Übergriffe auf Teilnehmer von regimekritischen Demonstrationen im syrischen Aleppo verantwortlich gewesen sein. Er soll insbesondere im Vorfeld beziehungsweise im Verlauf von Demonstrationen mit den örtlichen Sicherheitskräften seine Einsätze abgesprochen und diesen im Anschluss die von seiner Gruppe gefangen genommenen Demonstrationsteilnehmer übergeben haben. Die Gefangenen sollen daraufhin wochenlang, in einem Fall beinahe drei Monate, im Gewahrsam der staatlichen syrischen Sicherheitskräfte verblieben und dort Folter und Misshandlungen ausgesetzt gewesen sein. Diese Folgen für die Gefangenen sollen dem Angeschuldigten dabei bewusst gewesen sein.

Der 40-Jährige und seine Milizionäre sollen vor der Festnahme von Demonstranten auf diese wahllos und mit heftiger Gewalt mit Schlagwerkzeugen und Elektroimpulsgeräten eingewirkt haben. In einem Fall, der sich an einem nicht näher bestimmbaren Freitag zwischen dem 29. April 2011 und dem 22. Juli 2011 zugetragen haben soll, soll der 40-Jährige einen Demonstrationsorganisator gemeinsam mit seiner Gruppe derart schwer mit Stöcken und Elektroimpulsgeräten verletzt haben, dass dieser spätestens nach der anschließenden Verbringung in ein Militärkrankenhaus an einem Herzstillstand verstorben sein soll. Da es ihm und den Milizionären bei der Tötung darauf angekommen sein soll, politische Gegner zum Schweigen zu bringen, geht die Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom Mordmerkmal niedriger Beweggründe aus. Insgesamt sieben Zeugen konnten als Geschädigte identifiziert und im Rahmen der Ermittlungen vernommen werden.

Der die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestreitende Angeschuldigte befindet sich seit dem 30. September 2025 in Haft.

Das Ermittlungsverfahren wurde im Jahr 2023 eingeleitet und ursprünglich durch den Generalbundesanwalt bearbeitet. Dieser hat das Verfahren am 30. Oktober 2025 an die Generalstaatsanwaltschaft zur abschließenden Bearbeitung abgegeben.

Bauer
Staatsanwalt/GL
Pressesprecher

(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung

1. einen Menschen tötet,
2.-4. (…)
5. einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
6.-8. (…)
9. einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt oder
10. (…)
wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

City of Berlin published this content on January 19, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on January 19, 2026 at 13:40 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]