06/11/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/11/2026 09:01
Aktenzeichen: 13 KLs 6/26
Spruchkörper: 1. Große Jugendkammer
Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Witte
Termin: 19.06.2026, 09.00 Uhr
Saal: 116
Fortsetzungstermine: 01.07.2026, 09:00 Uhr, Saal 108;
15.07.2026, 09:00 Uhr, Saal 108;
05.08.2026, 09:00 Uhr, Saal 108;
07.08.2026, 09:00 Uhr, Saal 116
Die 1. Große Jugendkammer verhandelt in einem Strafverfahren gegen einen 21jährigen Angeklagten, welcher sich aufgrund eines Haftbefehls zurzeit in Haft befindet, und zwei weitere Angeklagten, die beide 18 Jahre alt sind. Alle drei Angeklagten kommen aus Wittmund.
Dem 21jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, in einer Nacht im Dezember 2025 in Wittmund durch dieselbe Handlung einen versuchten Totschlag sowie eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Den beiden 18jährigen Angeklagten wird im Rahmen desselben Tatgeschehens jeweils die Begehung von gefährlichen Körperverletzungen vorgeworfen.
Die drei Angeklagten sollen sich am Tattag zu einer Spielothek in Wittmund begeben haben. Aufgrund der nahenden Schließzeit der Spielothek soll Ihnen dort kein Einlass gewährt worden sein. In der Folge soll es zu einer Auseinandersetzung mit den Geschädigten gekommen sein. Im Rahmen der Auseinandersetzung soll der 21jährige Angeklagte mit Tötungsvorsatz einem der Geschädigten mit einem Messer mit ca. 12 cm Klingenlänge dreimal in den Rücken gestochen haben, wodurch dieser drei Stichverletzungen erlitten haben soll. Eine der Stichwunden soll ca. 10 cm tief gewesen sein und die Lunge des Geschädigten verletzt haben, was eine intensivmedizinische Behandlung im Krankenhaus zur Folge gehabt haben soll.
Die beiden weiteren Angeklagten sollen den weiteren Geschädigten zu Boden gebracht und diesen dort mehrfach geschlagen und getreten haben, wodurch dieser Prellungen und Verletzungen im Gesicht erlitten haben soll.
Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind ein Zeuge, Dolmetscher, zwei Sachverständige und zwei Nebenkläger geladen.
Hinweise:
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Für Pressevertreter:
Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten haben in anonymisierter Form (etwa durch "Verpixeln") zu erfolgen.
Nr. 32/26
Drosten
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich