Landkreis Celle

03/03/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/03/2026 04:36

Erstattung von Schülerbeförderungskosten zu berufsbildenden Schulen - jetzt digital

Erstattung von Schülerbeförderungskosten zu berufsbildenden Schulen - jetzt digital

Anträge über das Online-Portal des Landkreises oder hier den QR-Code scannen

Celle (lkc). Ab sofort können Anträge auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten zu berufsbildenden Schulen digital über das Online-Portal auf der Homepage des Landkreises Celle gestellt werden. Sie kommen über den QR-Code oder den Link unter "Schülerbeförderung" Anträge mit Hinweisen direkt zum Antrag.

Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II, wenn die Berufseinstiegsschule (Berufseinstiegsklasse und Berufsvorbereitungsjahr) oder die Klasse I einer Berufsfachschule, sofern noch kein Realschulabschluss erworben wurde, besucht wird und der Schulweg länger als 6 km ist.

Dem fügen Sie bitte folgenden Unterlagen bei: eine Schulbescheinigung sowie die Fahrkarten. Beim Schülernetzticket wird ein Bild der Karte sowie die Zahlungsbestätigung der CeBus benötigt. Und beim Deutschlandticket ein Screenshot des Tickets mit dem Ticketinhaber, Preis und dem Zeitraum.

Für Fragen steht Ihnen das Team der Schülerbeförderung unter [email protected] zur Verfügung.

Landkreis Celle published this content on March 03, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on March 03, 2026 at 10:36 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]