03/27/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/27/2026 03:51
Wien (PK) - ÖVP, SPÖ und NEOS fordern von der Regierung rechtliche Konsequenzen bei einer missbräuchlichen Verwendung von Deepfakes ein. Die Grünen beantragen eine Änderung des Strafgesetzbuchs, mit der das Konsensprinzip eingeführt werden soll.
Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gibt vor, dass die Mitgliedstaaten bis 14. Juni 2027 bestimmte Formen der digitalen Gewalt wie nicht-einvernehmliche Deepfakes unter Strafe stellen müssen. Sexualisierte Deepfakes, also mit Hilfe künstlicher Intelligenz manipulierte oder erstellte Bilder und Videos, seien ein Massenphänomen geworden, führen die Koalitionsparteien in ihrem Entschließungsantrag (796/A(E)) an. Die Richtlinie stelle klar, dass nicht-einvernehmliche Deepfakes eine Form geschlechtsspezifische Gewalt darstellen. Weil in Österreich noch eine explizite strafrechtliche Regelung fehle, die Deepfakes als Tatbestand erfasse, fordern ÖVP, SPÖ und NEOS die Regierung zum Handeln auf. Die Justizministerin und die Frauenministerin sollen ersucht werden, rechtliche Konsequenzen bei der missbräuchlichen Verwendung von Deepfakes herbeizuführen.
Sexuelle Handlungen dürften nur dann als einvernehmlich gelten, wenn alle Beteiligten eindeutig zustimmen, sind die Grünen überzeugt. Deshalb müsse das Konsensprinzip, also "Nur Ja heißt Ja", im Sexualstrafrecht klar gesetzlich festgeschrieben werden. Die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist im § 205a im Strafgesetzbuch geregelt. "Wer mit einer Person gegen deren Willen, unter Ausnützung einer Zwangslage oder nach vorangegangener Einschüchterung den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung vornimmt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen", heißt es dort. Um das Konsensprinzip umzusetzen, schlagen die Grünen vor, dass es künftig nicht mehr "gegen deren Willen", sondern "ohne deren Einverständnis" heißt (766/A).
Künftig solle also das Gericht prüfen, ob eine Zustimmung vorgelegen sei und nicht, ob sich das Opfer gewehrt habe. Zahlreiche Länder wie Spanien, Schweden, Frankreich und Norwegen hätten das Prinzip schon umgesetzt, machen die Grünen geltend. Auch Österreich müsse sich diesem europäischen Standard anschließen. Denn die derzeit geltende Widerspruchslösung greife zu kurz, insbesondere, weil sie Opfer, die in Schockstarre verfallen ("Freezing") nicht ausreichend schütze. (Schluss) kar