11/13/2024 | Press release | Archived content
Bern, 13.11.2024 - An seiner Sitzung vom 13. November 2024 hat der Bundesrat einen jährlichen Einsatz von bis zu zwölf ausländischen Frontex-Grenzschutzexpertinnen und -experten an den drei Schweizer Landesflughäfen bis auf Weiteres genehmigt. Solche Einsätze erfolgen seit 2012 und finden jeweils unter Schweizer Einsatzleitung und ohne Bewaffnung statt. Ziel der gemeinsamen Einsätze sind der Erfahrungsaustausch und die Entwicklung einheitlicher Standards beim Schutz der Schengen-Aussengrenzen.
Frontex ist die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache. Sie koordiniert und unterstützt die operative Zusammenarbeit der Schengen-Staaten zum Schutz der Schengen-Aussengrenzen. Durch den Einsatz von Frontex-Personal an den Luftaussengrenzen des Schengen-Raums wird eine ständige Reserve aufgebaut und weiterentwickelt, mit dem Ziel einer dauerhaften operativen Anwesenheit von Frontex an allen Schengen-Aussengrenzen. Das durch Frontex entsandte Personal unterstützt das vor Ort tätige Schweizer Grenzschutzpersonal bei der Dokumentenprüfung oder bei der Grenzüberwachung. Die ausländischen Einsatzkräfte sind ausschliesslich unter Schweizer Einsatzleitung zu hoheitlichen Tätigkeiten befugt.
Im Zuge der Übernahme der revidierten Frontex-Verordnung wurde auf Antrag des Parlaments das Zollgesetz (ZG; SR 631.0) um den Artikel 92a ergänzt. Demnach ist der Bundesrat zuständig für die Genehmigung von unbewaffneten Einsätzen von ausländischen Grenzschutzexpertinnen und -experten von höchstens sechs Monaten an den Schengen-Aussengrenzen der Schweiz. Bewaffnete oder länger dauernde Einsätze wären durch das Parlament zu genehmigen.
Eine gemeinsame Analyse des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit mit den operativen Stellen der Flughäfen Zürich, Basel und Genf hat gezeigt, dass es für eine möglichst grosse Flexibilität bei der Einsatzplanung zweckmässig ist, jährlich bis zu zwölf Einsätze von unbewaffneten Frontex-Grenzschutzexpertinnen und -experten für eine Dauer von bis zu sechs Monaten einzuplanen.
An seiner Sitzung vom 13. November 2024 hat der Bundesrat diese Einsätze genehmigt. Um den administrativen Aufwand eines jährlichen Genehmigungsverfahrens bei gleichbleibendem Bedarf zu reduzieren, wurde die Genehmigung bis auf Weiteres erteilt bzw. bis sich das Bedürfnis an den Schweizer Landesflughäfen ändert.
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