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ENSI - Swiss Federal Nuclear Safety Inspectorate

03/13/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/13/2026 08:16

Ergänzendes Stilllegungsprojekt Diorit am PSI erfüllt die Schutzziele

Artikel, News
13. März 2026

Ergänzendes Stilllegungsprojekt Diorit am PSI erfüllt die Schutzziele

Das PSI hat nachvollziehbar dargelegt, dass beim ergänzenden Stilllegungsprojekt der Kernanlage Diorit die grundlegenden Schutzziele der nuklearen Sicherheit und Sicherung eingehalten werden können. Zu diesem Schluss kommt das ENSI in seinem Gutachten.

Gutachten zum ergänzenden Stilllegungsprojekt DIORIT am PSI

Im Januar 2024 reichte das Paul Scherrer Institut (PSI) ein ergänzendes Stilllegungsprojekt der Kernanlage Diorit ein. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) prüfte die Unterlagen und erstellte ein Gutachten.

Bei der Erarbeitung des Gutachtens vergewisserte sich das ENSI, dass das PSI die relevanten Bestimmungen des Kernenergiegesetzes, der Kernenergieverordnung, des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung sowie weitere massgebliche Verordnungen und die relevanten Richtlinien des ENSI berücksichtigt hat. Zudem prüfte das ENSI, ob das ergänzende Stilllegungsprojekt den Anforderungen der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA entspricht und den aktuellen Stand der Technik berücksichtigt.

  • Voraussetzungen für Stilllegungsverfügung erfüllt

    Im Gutachten kommt das ENSI zum Schluss, dass unter Berücksichtigung von 14 Auflagen die Voraussetzungen für den Erlass der ergänzenden Stilllegungsverfügung erfüllt sind.

    Die Auflagen betreffen diverse Aspekte des Stilllegungsprojektes. Sie regeln unter anderem die Gliederung in drei Stilllegungsphasen sowie die Freigabeanforderungen einzelner Rückbauschritte der einzelnen Stilllegungsphasen.

    Das PSI konnte im Stilllegungsprojekt nachvollziehbar darlegen, dass während der Stilllegungsarbeiten:

    • die grundlegenden Schutzziele der nuklearen Sicherheit eingehalten werden können;
    • die Anforderungen der nuklearen Sicherung erfüllt werden können;
    • die Rückbauarbeiten sicher ausgeführt werden können;
    • Personal, Bevölkerung und Umgebung vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen geschützt werden können;
    • Personal in genügender Zahl und Qualifikation sowie eine geeignete Organisation zur Verfügung gestellt werden können;
    • alle radioaktiven Abfälle in geeignetem Zustand der Endlagerung zugeführt werden können.

PSI beschloss 1977 die Stilllegung

Der Forschungsreaktor Diorit wurde 1977 am damaligen Eidgenössischen Institut für Reaktorforschung (EIR) endgültig ausser Betrieb genommen und der noch vorhandene Kernbrennstoff nachfolgend aus der Anlage entfernt. Auf Basis eines Stilllegungsprojektes wurde am 26. September 1994 eine Stilllegungsverfügung erlassen. Heute befinden sich im Gebäude der Kernanlage Diorit die Überreste des weitgehend zurückgebauten Forschungsreaktors Diorit.

Aufgrund neuer Erkenntnisse entschied sich das PSI, die Kernanlage neu einschliesslich Gebäude im Sinne der Stilllegungsverfügung von 1994 vollständig abzubrechen, um die Entlassung aus der Kernenergiegesetzgebung zu ermöglichen. Für den Abbruch ist ein Verfahren nach Art. 62 KEG in Verbindung mit Art. 49 ff. KEG zur Erlangung einer ergänzenden Stilllegungsverfügung durchzuführen.

Das erstellte Gutachten dient als Grundlage für die ergänzende Stilllegungsverfügung, welche durch die verfahrensführende Behörde, dem Bundesamt für Energie (BFE), zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilt wird.

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