03/13/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/13/2026 08:16
Das PSI hat nachvollziehbar dargelegt, dass beim ergänzenden Stilllegungsprojekt der Kernanlage Diorit die grundlegenden Schutzziele der nuklearen Sicherheit und Sicherung eingehalten werden können. Zu diesem Schluss kommt das ENSI in seinem Gutachten.
Im Januar 2024 reichte das Paul Scherrer Institut (PSI) ein ergänzendes Stilllegungsprojekt der Kernanlage Diorit ein. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) prüfte die Unterlagen und erstellte ein Gutachten.
Bei der Erarbeitung des Gutachtens vergewisserte sich das ENSI, dass das PSI die relevanten Bestimmungen des Kernenergiegesetzes, der Kernenergieverordnung, des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung sowie weitere massgebliche Verordnungen und die relevanten Richtlinien des ENSI berücksichtigt hat. Zudem prüfte das ENSI, ob das ergänzende Stilllegungsprojekt den Anforderungen der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA entspricht und den aktuellen Stand der Technik berücksichtigt.
Im Gutachten kommt das ENSI zum Schluss, dass unter Berücksichtigung von 14 Auflagen die Voraussetzungen für den Erlass der ergänzenden Stilllegungsverfügung erfüllt sind.
Die Auflagen betreffen diverse Aspekte des Stilllegungsprojektes. Sie regeln unter anderem die Gliederung in drei Stilllegungsphasen sowie die Freigabeanforderungen einzelner Rückbauschritte der einzelnen Stilllegungsphasen.
Das PSI konnte im Stilllegungsprojekt nachvollziehbar darlegen, dass während der Stilllegungsarbeiten:
Der Forschungsreaktor Diorit wurde 1977 am damaligen Eidgenössischen Institut für Reaktorforschung (EIR) endgültig ausser Betrieb genommen und der noch vorhandene Kernbrennstoff nachfolgend aus der Anlage entfernt. Auf Basis eines Stilllegungsprojektes wurde am 26. September 1994 eine Stilllegungsverfügung erlassen. Heute befinden sich im Gebäude der Kernanlage Diorit die Überreste des weitgehend zurückgebauten Forschungsreaktors Diorit.
Aufgrund neuer Erkenntnisse entschied sich das PSI, die Kernanlage neu einschliesslich Gebäude im Sinne der Stilllegungsverfügung von 1994 vollständig abzubrechen, um die Entlassung aus der Kernenergiegesetzgebung zu ermöglichen. Für den Abbruch ist ein Verfahren nach Art. 62 KEG in Verbindung mit Art. 49 ff. KEG zur Erlangung einer ergänzenden Stilllegungsverfügung durchzuführen.
Das erstellte Gutachten dient als Grundlage für die ergänzende Stilllegungsverfügung, welche durch die verfahrensführende Behörde, dem Bundesamt für Energie (BFE), zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilt wird.
Das ENSI hat einen Entwurf zur Neuausgabe der Richtlinie ENSI-A04 «Gesuchsunterlagen für freigabepflichtige Änderungen an Kernanlagen» erstellt. Die Neuausgabe wird die Ausgabe vom Juli 2008 ablösen. Die öffentliche Anhörung dauert bis zum 1. September 2026.
Am Dienstag, 3. März 2026 üben Einsatzkräfte des Bundes, der Armee und des Kernkraftwerks Beznau (AG) den Transport von Notfallmaterial. Dabei werden verschiedene Lasten vom Lager Reitnau (AG) zum Kernkraftwerk transportiert und an unterschiedlichen Absetzpunkten auf dem KKW-Gelände platziert. Die Lärmbelastung für die Bevölkerung wird möglichst gering gehalten.
Am 31. Juli 2025 kam es im Block 1 des KKW Beznau während eines Funktionstests zum Ausfall einer Hilfsspeisewasserpumpe. Eine Fehlauslösung im Bereich der elektrischen Versorgung der zugehörigen Schmierölpumpe hatte eine Störung verursacht. Eine eindeutige Ursache dafür konnte nicht ermittelt werden. In der Folge hatte das KKW Beznau mögliche Fehlerquellen analysiert und elektrische Komponenten präventiv…
Das Kernkraftwerk Leibstadt wurde im Überprüfungszeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2021 mit der notwendigen Sorgfalt betrieben und war sicherheitstechnisch auf einem guten Niveau. Das hält das ENSI in seiner Stellungnahme zur periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) 2022 fest. Zudem beurteilt das ENSI das Nachrüstungskonzept des Kernkraftwerks Leibstadt für den Langzeitbetrieb als adäquat und fordert…
Die Richtlinie ENSI-B11 regelt die Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen. Zusätzlich definiert sie die Abwicklung der im Rahmen des radiologischen Notfallschutzes in der Umgebung der Kernanlagen durchzuführenden Gesamtnotfallübungen unter der Leitung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) für die gemäss Notfallschutzverordnung zur Teilnahme verpflichteten Kernkraftwerke.
Am 29. Mai kam es im KKW Leibstadt beim Wiederanfahren nach der Jahresrevision zu einer Reaktorschnellabschaltung. Die Ursache war eine Fehlhandlung bei einer Funktionsprüfung.
Nach Abschluss der diesjährigen Revision darf das Kernkraftwerk Beznau 2 den Leistungsbetrieb wieder aufnehmen: Das ENSI hat am 3. Oktober 2025 die Freigabe zum Wiederanfahren erteilt. Der Brennelementwechsel und die Wartungsarbeiten wurden vorschriftsgemäss und unter Kontrolle des ENSI durchgeführt.
Heute Nachmittag kam es im Gebäude der Plasma-Anlage der Zwilag in Würenlingen im Rahmen von routinemässigen System- und Funktionstests zu einer Rauchentwicklung mit anschliessender Auslösung des Brandalarms.
Am 18. September 2025 ist es im KKW Beznau 1 zu einer automatischen Reaktorschnellabschaltung gekommen. Ursache war der Ausfall einer Höchstspannungsleitung im Schweizer Stromnetz.