Bundesland Niedersachsen

07/29/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/28/2026 23:22

Zivilverfahren wegen Ansprüchen im Zusammenhang mit einem Flugzeugabsturz im März 2015

Am 28.08.2026 verhandelt die 7. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig über Schadensersatzansprüche eines am 24. März 2015 in den französischen Alpen abgestürzten Passagierflugzeugs.

Die 30 Klägerinnen und Kläger machen Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Flugzeugabsturz geltend und nehmen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dieses vertreten durch das Luftfahrt-Bundesamt, auf Schadensersatz in Anspruch.

Das Luftfahrt-Bundesamt hat seinen Sitz in Braunschweig, weshalb die Klage beim Landgericht Braunschweig anhängig ist.

Die mündliche Verhandlung findet am

28.08.2026, um 10:00 Uhr

in Saal 141 des Landgerichts Braunschweig

statt.

Die Kammer wird an diesem Tag keine Beweisaufnahme durchführen.

Zudem hat die Kammer den Verfahrensbeteiligten bereits vor dem Termin einen schriftlichen Hinweis erteilt. Nach vorläufiger rechtlicher Einschätzung der Kammer könnte die Klage unschlüssig sein.

Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland im Wege der Amtshaftung scheiden grundsätzlich aus, wenn die Klägerinnen und Kläger wegen desselben Schadens auf andere Weise Ersatz verlangen können. Nach der vorläufigen Einschätzung der Kammer könnte dies insbesondere im Hinblick auf mögliche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft der Fall sein.

Zum Hintergrund:

Am 24. März 2015 stürzte ein Passagierflugzeug auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen ab. Die 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen dabei ums Leben.

Die Klägerinnen und Kläger machen Schadensersatzansprüche in Höhe von jeweils 500,00 € bis 110.000,00 € geltend. Sie stützen diese teilweise auf eigene und teilweise auf aus dem Tod der Passagiere hergeleitete Ansprüche.

Zur Begründung ihrer Ansprüche tragen die Klägerinnen und Kläger im Wesentlichen vor, die Flugtauglichkeit des Copiloten sei in der Zeit vor dem Absturz nicht ausreichend überwacht worden. Insbesondere seien die durchgeführten flugmedizinischen Untersuchungen im Hinblick auf mögliche psychiatrische Erkrankungen nicht weitreichend genug gewesen. Zudem seien nach Auffassung der Klägerinnen und Kläger gesetzliche Vorgaben bei der Überwachung und Feststellung der Flugtauglichkeit nicht hinreichend eingehalten und umgesetzt worden.

Die Klägerinnen und Kläger sind der Auffassung, dass hierdurch der Absturz ermöglicht worden sei. Die Bundesrepublik Deutschland hafte deshalb im Wege der Amtshaftung für die geltend gemachten Schäden.

Zum rechtlichen Hintergrund:

§ 839 BGB - Haftung bei Amtspflichtverletzung

(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

(...)

(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

Hinweise für Medienvertreterinnen und Medienvertreter:

Um eine bestmögliche Organisation zu gewährleisten, werden Sie gebeten, Ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Termin per E-Mail [email protected]spätestens bis 19.08.2026 mitzuteilen.

Bitte beachten Sie, dass Film- und Fotoaufnahmen in den Sitzungssälen sowie im Gebäude des Landgerichts Braunschweig nur nach vorheriger Genehmigung zulässig sind. Die Genehmigung sollte spätestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn bei dem Pressesprecher/der Pressesprecherin oder seinem Vertreter/seiner Vertreterin beantragt werden.

Sollten Sie dem Termin zur mündlichen Verhandlung beiwohnen wollen oder einen Originalton (O-Ton) benötigen, werden Sie außerdem gebeten, dies der Pressestelle des Landgerichts Braunschweig spätestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn mitzuteilen.

Kontakt:

Richter am Landgericht
Benedikt Eicke
Pressesprecher
Landgericht Braunschweig
Münzstraße 17
38100 Braunschweig

Tel.: 0531 488-2208 bzw. 0175/4933695
Fax: 0531 488-2665

E-Mail: [email protected]

Richterin am LandgerichtLisa Rust
Pressesprecherin
Landgericht Braunschweig
Münzstraße 17
38100 Braunschweig

Tel.: (0531) 488-2284 bzw. 0175/5047289
Fax: (0531) 488-2665

E-Mail: [email protected]

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