Bundesland Niedersachsen

02/02/2026 | Press release | Distributed by Public on 02/02/2026 02:14

Streik bei Jungheinrich am Standort Lüneburg: Eilantrag des Arbeitgebers auf Unterlassung von Blockademaßnahmen

Die Arbeitgeberin (Antragstellerin) begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung im Rahmen eines Streikes die Unterlassung von Blockademaßnahmen.

Der Vorstand der Jungheinrich Aktiengesellschaft plant die Teilbetriebsschließung des Werkes am Standort Lüneburg. Seit Ende November 2025 finden dort gegen diese Maßnahme gerichtete Arbeitskampfmaßnahmen in Form von Streiks statt, zu denen die IG Metall (Antragsgegnerin) aufgerufen hat.

Die Antragstellerin trägt zur Begründung ihres Eilantrages vor, am 15.01.2026 sei im Rahmen des Streikes die Zufahrt zum Werk der Antragstellerin in Lüneburg über ca. fünfeinhalb Stunden blockiert worden. Die Blockade sei erst auf Intervention der hinzugerufenen Polizei aufgehoben worden. Die örtlichen Gewerkschaftsvertreter hätten angekündigt, die Eskalation weiter hochzufahren.


Die Antragstellerin ist der Auffassung, eine mehrstündige Totalblockade stelle eine offensichtlich unverhältnismäßige Maßnahme dar, die vom Streikrecht nicht mehr gedeckt sei. Nach der einschlägigen Rechtsprechung seien allenfalls kurzzeitige Zugangsbehinderungen zulässig, um Arbeitswillige und Dritte anzusprechen und über den Arbeitskampf zu informieren. Aufgrund der Ankündigung der Gewerkschaftsvertreter sei mit weiteren Blockaden zu rechnen.

Das Arbeitsgericht Lüneburg hat Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Kammer auf Donnerstag, den 5. Februar 2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 1 bestimmt.

Aktenzeichen: Arbeitsgericht Lüneburg 2 Ga 1/26

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