02/02/2026 | Press release | Distributed by Public on 02/02/2026 02:14
Die Arbeitgeberin (Antragstellerin) begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung im Rahmen eines Streikes die Unterlassung von Blockademaßnahmen.
Der Vorstand der Jungheinrich Aktiengesellschaft plant die Teilbetriebsschließung des Werkes am Standort Lüneburg. Seit Ende November 2025 finden dort gegen diese Maßnahme gerichtete Arbeitskampfmaßnahmen in Form von Streiks statt, zu denen die IG Metall (Antragsgegnerin) aufgerufen hat.
Die Antragstellerin trägt zur Begründung ihres Eilantrages vor, am 15.01.2026 sei im Rahmen des Streikes die Zufahrt zum Werk der Antragstellerin in Lüneburg über ca. fünfeinhalb Stunden blockiert worden. Die Blockade sei erst auf Intervention der hinzugerufenen Polizei aufgehoben worden. Die örtlichen Gewerkschaftsvertreter hätten angekündigt, die Eskalation weiter hochzufahren.
Das Arbeitsgericht Lüneburg hat Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Kammer auf Donnerstag, den 5. Februar 2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 1 bestimmt.
Aktenzeichen: Arbeitsgericht Lüneburg 2 Ga 1/26