06/23/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/23/2026 09:20
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, die Voraussetzungen für eine Veränderung der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu schaffen. Künftig soll ermöglicht werden, dass zwei externe Mitglieder dem Verwaltungsrat angehören. Diese Expertinnen oder Experten sollen insbesondere über umfassende Kenntnisse in der Organisation und den Geschäftsabläufen von Kreditinstituten sowie in den dort eingesetzten IT-Systemen verfügen. Hierzu wurde die Verordnung über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen entsprechend angepasst.
Die neuen externen Mitglieder, die in einer der nächsten Kabinettssitzungen benannt werden sollen, werden zwei bislang von der Landesregierung bestellte Mitglieder ersetzen; die Größe des Verwaltungsrats bleibt unverändert. Die externen Expertinnen oder Experten können, unabhängig von der jeweiligen Legislaturperiode, nach Ablauf der Amtszeit des Verwaltungsrates erneut bestellt werden. Ziel ist es, Kontinuität in Besetzung und Fachwissen des Verwaltungsrates zu sichern.
Der Verwaltungsrat besteht aus acht Mitgliedern. Bislang ist geregelt, dass zwei Mitglieder auf Vorschlag der Beschäftigten der NBank bestimmt werden; die übrigen Mitglieder benennt die Landesregierung.
Als Förderbank für Niedersachsen unterstützt die NBank das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie ist die zentrale Ansprechpartnerin für alle relevanten Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes, des Landes und der Kommunen.
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: [email protected] .