eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.

06/12/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/12/2026 04:57

Bundesrat darf keinen Bauplan für digitale Massenüberwachung liefern

  • IP-Adressspeicherung: eco warnt vor drei Monaten Speicherpflicht und lehnt sechs Monate klar ab.
  • Sicherungsanordnungen: Ausweitung auf Bestands-, Nutzungs- und Inhaltsdaten wäre eine qualitative Eskalation.
  • Digitale Ermittlungsbefugnisse: Biometrische Abgleiche und Datenanalysen drohen eine neue Überwachungsarchitektur zu schaffen.

Berlin, 12. Juni 2026 - Anlässlich der heutigen Beratungen im Bundesrat zu mehreren sicherheitspolitischen Gesetzesvorhaben warnt eco - Verband der Internetwirtschaft e. V. vor einem grundlegenden Kurswechsel in der digitalen Innenpolitik. Im Zentrum stehen unter anderem die anlasslose Speicherung von IP-Adressen, eine mögliche Ausweitung der Speicherfrist auf sechs Monate, präventive Sicherungsanordnungen, automatisierte biometrische Internetabgleiche, verfahrensübergreifende Datenanalysen sowie erweiterte digitale Ermittlungsbefugnisse für Polizei- und Sicherheitsbehörden. Die vorliegenden Entwürfe und Ausschussempfehlungen laufen aus Sicht des Verbands auf deutlich mehr Datenspeicherung, mehr Datenverknüpfung und mehr Eingriffstiefe hinaus. Damit entsteht schrittweise eine neue digitale Überwachungsarchitektur.

"Was hier unter dem Etikett moderner Ermittlungsbefugnisse verhandelt wird, ist in Wahrheit ein massiver Ausbau staatlicher Zugriffsmöglichkeiten auf den digitalen Raum", sagt Klaus Landefeld, Vorstand bei eco - Verband der Internetwirtschaft e. V. "Der Bundesrat darf aus rechtsstaatlich sensiblen Einzeleingriffen keinen Bauplan für digitale Massenüberwachung machen."

Besonders kritisch bewertet eco die geplante IP-Adressspeicherung.

"Schon drei Monate anlasslose IP-Adressspeicherung sind kritisch. Sechs Monate wären rechtsstaatlich nicht zu legitimieren", so Landefeld. "Eine längere Speicherfrist bringt keine belastbar belegten Vorteile für die Ermittlungsarbeit, schafft aber eine noch größere Vorratsinfrastruktur für Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger."

Auch die geplante Ausweitung von Sicherungsanordnungen sieht eco mit großer Sorge.

"Wer Sicherungsanordnungen auf Bestands-, Nutzungs- und Inhaltsdaten ausweitet, schafft keine technische Randkorrektur, sondern eine deutlich breitere Sicherungs- und Zugriffsinfrastruktur", sagt Landefeld. "Damit verschiebt sich die Debatte von gezielter Datensicherung hin zu einem umfassenden staatlichen Zugriffsvorbehalt. Gerade Inhaltsdaten betreffen den Kern privater Kommunikation und sind eingriffsrechtlich eine völlig andere Liga. "

Besonders kritisch bewertet eco zudem die geplanten Möglichkeiten zum automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten. Damit würde das offene Internet faktisch zu einem staatlichen Such- und Identifizierungsraum.

"Das Internet ist kein biometrisches Fahndungsarchiv", so Landefeld. "Wer öffentlich zugängliche Inhalte automatisiert nach Gesichtern oder Identitäten durchsuchbar macht, verschiebt die Grenze zwischen gezielter Strafverfolgung und allgemeiner digitaler Beobachtung."

eco betont, dass wirksame Ermittlungsinstrumente im digitalen Raum notwendig sind. Sie müssen jedoch rechtsstaatlich eng begrenzt, verhältnismäßig, technisch praxistauglich und empirisch begründet sein.

"Sicherheit entsteht nicht durch rechtlich unsichere Massenbefugnisse, biometrische Internetrecherchen und immer neue Speicherpflichten", so Landefeld. "Deutschland braucht gezielte, wirksame und kontrollierbare Instrumente - keine digitale Überwachungsarchitektur auf Vorrat."

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